TIPPGEBER WERDEN

Unser Tippgeber-Programm

Wenn Ihnen jemand in Ihrer Nachbarschaft, ihrem Bekanntenkreis, ihrer Familie, unter ihren Kunden oder Arbeitskollegen erzählt hat, dass er über den Verkauf seines Hauses, seiner Wohnung oder seines Grundstücks nachdenkt, dann teilen Sie uns das mit!

Das Verfahren zur Erlangung einer Tippgeber-Gutschrift gestaltet sich wie folgt:

SO VERDIENEN SIE MIT

Empfehlen Sie uns potenzielle Immobilien­verkäufe

Indem Sie uns die Kontaktdaten des Eigentümers sowie Informationen zur zum Verkauf stehenden Immobilie telefonisch oder schriftlich übermitteln. Bitte stellen Sie sicher, dass der Eigentümer der Datenweitergabe gemäß den Bestimmungen des Bundes­datenschutz­gesetzes (DSGVO) zustimmt.

Nach Erhalt der Informationen werden wir Sie kontaktieren, um die gemeldeten Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Alternativ können Sie uns auch direkt mit einem Eigentümer in Kontakt bringen, der aufgrund Ihrer Empfehlung seine Immobilie zum Verkauf anbietet.

Wir bitten den Eigentümer dann, Sie als Empfehlungs­geber zu benennen. Nach Abschluss eines Vermarktungs­auftrags mit dem Eigentümer und einem erfolgreichen Verkaufsabschluss, verbunden mit dem Eingang der vereinbarten Maklercourtage, erfolgt die Auszahlung Ihrer Tippgeber-Provision auf das von Ihnen angegebene Konto.

BITTE BEACHTEN SIE ...

Wichtige rechtliche Aspekte

Personen, die als Tippgeber fungieren möchten, sollten nicht der Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers sein.

Zusätzlich ist dieses Angebot nicht an Personen gerichtet, die ein besonderes Vertrauens­verhältnis zu ihren Kunden oder Mandanten haben oder denen es aus beruflichen Gründen untersagt ist, Tipp-Provisionen zu erhalten.

Die betreffende Immobilie darf uns bisher nicht bekannt sein und darf nicht öffentlich zum Verkauf angeboten worden sein, beispielsweise über Online-Plattformen oder in Printmedien.

Die Immobilie sollte sich innerhalb unseres Tätigkeitsgebiets befinden (Nordrhein-Westfalen).

Die Tippgeber-Provision wird bei Privat­personen oder nicht umsatzsteuer­­pflichtigen Unternehmen netto ausgezahlt.

Bei umsatzsteuer­­pflichtigen Unternehmen erfolgt die Auszahlung brutto (inklusive Umsatzsteuer). Die endgültige Besteuerung obliegt dem Empfänger.